Allgemeine Produktspezifische Geschäftsbedingungen des Dienstes Staryou für Recruiter und Beratungshäuser
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstes Staryou für Recruiter und Beratungshäuser gelten ausschließlich für Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Bei den Recruitern und Beratungshäusern handelt es sich um Unternehmen, die die angebotenen Dienstleistungen für Recruiter und Beratungshäuser nutzen möchten. Im Fall eines Widerspruchs der Bedingungen geht die Regelung dieser Produktbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie diese Produktbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Folgenden insgesamt "AGB" genannt.
1. Geltungsbereich
1.1 Die AGB enthalten die zwischen dem Recruiter oder Beratungshäus (nachfolgend „Unternhemen“, „Sie“ oder „Ihnen“ genannt) und uns, der Firma mund consulting AG, Am Alten Berg 31, 63303 Dreieich, (nachfolgend „wir“, oder „uns“ genannt) vertreten durch den Vorstand Thomas Mund, ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns abgeändert werden. Weitere Kontaktdaten der Firma mund consulting AG und Handelsregisterdaten können dem
Impressum entnommen werden.
1.2 Soweit Sie für Ihr Unternehmen ein Leistungspaket wählen, bei dem Sie für mehrere Nutzer Admin-Rechte erhalten, sind Sie verpflichtet, die Nutzer über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Produktbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren. Sie stellen sicher, dass die Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, auch von Ihren Nutzern eingehalten werden. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, ist Ihnen außerdem ein Verschulden Ihrer Nutzer im Fall der Verletzung einer Pflicht durch diese zuzurechnen.
2. Testzeitraum, Laufzeit des Dienstleistungsvertrags, Kündigung
2.1 Soweit der von Ihnen ausgewählten Mindestlaufzeit ein kostenloser Testzeitraum vorausgeht, erfolgt die ausgewählte kostenpflichtige Dienstleistung in diesem Testzeitraum kostenfrei. Ein kostenloser Testzeitraum wird pro Unternehmen nur einmal gewährt. Falls Sie die ausgewählte kostenpflichtige Dienstleistung nur bis zum Ablauf des Testzeitraums nutzen möchten, so erfolgt nach deren Ende automatisch die Umstufung in ein kostenloses Paket. Die Möglichkeit der Nutzung der kostenpflichtigen Dienstleistung endet dann mit Ablauf des Testzeitraums.
2.2 Wenn Sie die Nutzung der Dienstleistung nicht während des Testzeitraums auf dem in Ziffer 2.1 beschriebenem Wege beenden, so können Sie während des gesamten Testzeitraumes aktiv die kostenpflichtige Dienstleistung (Premiumfunktion) für die von Ihnen ausgewählte Mindestlaufzeit der von Ihnen gewählten kostenpflichtigen Dienstleistung buchen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis für die jeweilige Premiumfunktion, jeweils um einen Verlängerungszeitraum der gleichen Länge wie die Mindestlaufzeit, wenn weder das Unternehmen, noch wir fristgemäß kündigen. Das Unternehmen oder wir können den Dienst der Premiumfunktion ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ablauf der festgelegten Mindestlaufzeit oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerungszeitraums per Kontaktformular, Brief, Fax oder E-Mail kündigen. Nach der Kündigung bleibt dem Unternehmen die unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit der Basisfunktionen bis zu ihrer Sperrung durch uns (siehe 10.3 der Staryou AGB Recruiter und Beratungshäuser) oder bis zur Löschung seiner Eintragungen durch das Unternehmen selbst erhalten.
2.3 Falls Sie die beauftragte Dienstleistung „upgraden“ gelten die Regelungen der Absätze 2.1 und 2.2 entsprechend.
2.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gemäß Ziffer 10.2 der Staryou AGB Recruiter und Beratungshäuser bleibt unberührt.
3. Zahlungsbedingungen
Soweit eine Vergütung vereinbart ist, wird sie mit Beginn der ausgewählten Mindestlaufzeit für diese Mindestlaufzeit fällig. Bei der automatischen Verlängerung der Laufzeit wird die Vergütung für die jeweilige Laufzeitverlängerung jeweils zu Beginn der Laufzeitverlängerung fällig. Die Zahlung der Dienstleistung erfolgt mit den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Rechnungen dürfen nach unserer Wahl auch ausschließlich auf elektronischem Wege übermittelt werden.
Version 1.0 – 25.02.2025